top of page
Hygiene ist kein Zufall,
sondern ein
beherrschbares Risiko.

Jährlich treten in Deutschland bis zu 600.000 nosokomiale Infektionen auf und dadurch etwa 10.000 bis 20.000 Todesfälle. Für Betreiber von medizinischen Einrichtungen bedeutet dies nicht nur eine medizinische Verantwortung, sondern ein massives Haftungsrisiko.
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Verstöße gegen den Infektionsschutz gelten als Pflichtverletzung.
„Die Einstandspflicht der Beklagten beruhe auf einem generell unzulänglichen Hygienemanagement...“
(BGH AZ.: VI ZR 158/06).
Wir machen Ihr Hygienemanagement rechtssicher und für Ihre Mitarbeiter im Alltag umsetzbar.
bottom of page

